Zusammenfassung der Patentämter über Störungen aufgrund des Ausbruchs von COVID-19
Europäisches Patentamt
Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 15. März 2020 über Störungen aufgrund des Ausbruchs von COVID-19
- Als Sitzstaat des Europäischen Patentamts ist die Bundesrepublik Deutschland wie viele andere Vertragsstaaten von Einschränkungen in Bezug auf den Personenverkehr, bestimmte Dienstleistungen, Kontakte und das öffentliche Leben insgesamt betroffen, die als allgemeine Störung im Sinne der Regel 134 (2) EPÜ gelten können. Fristen, die am oder nach dem Datum dieser Mitteilung ablaufen, werden daher für alle Beteiligten und ihre Vertreter bis zum 17. April 2020 verlängert. Gemäß Artikel 150 (2) EPÜ gilt dies auch für internationale Anmeldungen nach dem PCT. Der genannte Zeitraum kann durch die Veröffentlichung einer weiteren Mitteilung verlängert werden, falls die Störung über das genannte Datum hinaus andauert.
- Unbeschadet von Absatz 2 dieser Mitteilung und in Bezug auf davon nicht abgedeckte Fälle bietet Regel 134 (5) EPÜ eine Absicherung bei Fristversäumnissen infolge einer durch ein außerordentliches Ereignis verursachten Störung der Zustellung oder Übermittlung der Post mit Wirkung für den Sitz oder Wohnsitz oder den Ort der Geschäftstätigkeit eines Anmelders oder Beteiligten oder seines Vertreters. Diese Vorschrift ist auf Fälle anwendbar, in denen die Fristversäumnis auf außerordentliche Umstände zurückzuführen ist, die der Anmelder nicht zu vertreten hat; sie kann daher von allen Anmeldern, Verfahrensbeteiligten oder deren Vertretern geltend gemacht werden, die durch die Störung in den vom Ausbruch betroffenen Gebieten beeinträchtigt sind.[ 1]
- Nach Regel 134 (5) EPÜ gilt ein verspätet eingegangenes Schriftstück als rechtzeitig eingegangen, wenn der Betroffene den Nachweis erbringt, dass es an einem der letzten zehn Tage vor Ablauf einer Frist aufgrund dieses außerordentlichen Ereignisses nicht möglich war, die Frist einzuhalten, und der Versand spätestens am fünften Tag nach Ende der Störung vorgenommen wurde.
- Unbeschadet von Absatz 2 dieser Mitteilung wird bezüglich der im PCT vorgesehenen Fristen und Bedingungen auf Regel 821 PCT hingewiesen. Weist der Beteiligte insbesondere glaubhaft nach, dass die Versäumung einer im PCT festgelegten Frist auf eine Naturkatastrophe oder eine ähnliche Ursache an seinem Sitz oder Wohnsitz, am Ort seiner Geschäftstätigkeit oder an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückzuführen ist und dass die maßgebliche Handlung so bald wie zumutbar (und spätestens sechs Monate nach Ablauf der jeweils geltenden Frist) vorgenommen wurde, so ist die Fristüberschreitung entschuldigt. Diese Vorschrift ist auf anhängige internationale Anmeldungen in der internationalen Phase anwendbar, auf die Prioritätsfrist jedoch nicht.
DPMA
Hinweis vom 10. März 2020
aus Anlass der Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 und deren Folgen
Aus Anlass der Verbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 und deren Folgen weist das Deutsche Patent- und Markenamt auf Folgendes hin: Das Deutsche Patent- und Markenamt wird die aktuelle Situation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Führung der Schutzrechtsverfahren angemessen berücksichtigen.
Dies gilt insbesondere für die Bewilligung von Anträgen auf Verlängerung von Fristen, die vom Deutschen Patent- und Markenamt bestimmt wurden. Gesetzlich bestimmte Fristen können vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht verlängert werden. Insoweit verweist das Deutsche Patent- und Markenamt aber auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Wer eine gesetzlich bestimmte Frist aufgrund der aktuellen Umstände unverschuldet versäumt, dessen Verfahren kann auf Antrag in den vorherigen Stand eingesetzt werden. Der Antragsteller wird dann so gestellt, als wenn er die Frist eingehalten hätte. Ob die Voraussetzungen vorliegen, ist von der zuständigen Stelle im Einzelfall zu prüfen.
Bitte entnehmen Sie die Voraussetzungen und den Anwendungsbereich der Wiedereinsetzung den jeweiligen Vorschriften in den Schutzrechtsgesetzen. Diese sind abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de.
Die Wiedereinsetzung ist geregelt für Verfahren
- in Patentsachen in § 123 Patentgesetz
- in Markensachen in § 91 Markengesetz
- in Designsachen in § 23 Absatz 3 Satz 3 Designgesetz in Verbindung mit § 123 Absätze 1 bis 5 und 7 Patentgesetz
- in Gebrauchsmustersachen in § 21 Absatz 1 Gebrauchsmustergesetz in Verbindung mit § 123 Patentgesetz und
- in Halbleiterschutzsachen in § 11 Absatz 1 Halbleiterschutzgesetz in Verbindung mit § 123 Patentgesetz.
ÖPA
Die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist im Moment das vorrangige Ziel in ganz Österreich. Wir können alle dazu beitragen. Deshalb treffen wir im Patentamt folgende Maßnahmen:
Öffnungszeiten, Beratung und Auskunft im Kundencenter
Bis 15.4.2020 haben wir unser Kundencenter für persönliche Eingaben und Abholungen von
MO-FR 8:00 – 12:00 Uhr
für Sie geöffnet.
Bitte beachtne Sie, dass wir bis 15.04.2020 keine persönliche Beratung im Kundencenter anbieten werden. Wir stehen Ihnen aber uneingeschränkt
- Telefonisch unter +43 1 534 24
- per E-Mail info(at)patentamt.at
- oder mit unseren Online-Services unter https://www.patentamt.at/online-services/
zur Verfügung.
Das Österreichische Patentamt ist 100% digital – Sie können alle Ihre Anliegen bei uns digital einbringen. Weiters stehen Ihnen auch unser Einwurf-Briefkasten und der Postweg weiterhin zur Verfügung.
Fristerstreckung
Sämtliche offenen behördlichen Fristen in Verfahren vor dem Patentamt (zB. Äußerungsfristen auf Bescheide) werden von Amts wegen um weitere zwei Monate verlängert, ohne dass hierfür eine weitere Fristerstreckung gesondert beantragt werden muss.
Bitte beachten Sie, dass alle anderen sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebenden Fristen (zB. Fristen für die Einreichung von Rechtsmitteln oder für die Zahlung von Jahres- und Schutzdauergebühren) nicht verlängert werden können.
Serviceangebot im Markenbereich
Aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation sind wir gezwungen unsere Ablaufe zu ändern. Deshalb kann es zu Verzögerungen bei der Erbringung des Serviceangebots des Österreichischen Patentes im Markenbereich (Markenähnlichkeitsrecherche, Pre Check Marke) kommen. Wir bemühen uns, diese auf wenige Einzelfälle zu beschränken und bitten Sie um Verständnis.
Termine Patent Scheck
Wir schlagen Ihnen vor, alle bereits vereinbarten Patent Scheck Termine
- zu einem späteren Termin zu machen oder
- telefonisch abzuhalten. Gerne können wir zusätzlich zu einem Telefonat einen persönlichen Termin zu einem späteren Zeitpunkt vereinbaren – selbstverständlich ohne Mehrkosten für Sie.
IP Academy Seminare
Wir haben uns auch entschieden die Seminare der IP Academy bis 15.04.2020 auszusetzen. Aber keine Sorge. Das Wissen bleibt da und wir werden Ihnen so bald als möglich wieder Weiterbildungsveranstaltungen rund um Patente, Marken und Designs anbieten können.
Bibliothek
Der Lesesaal unserer Bibliothek bleibt bis 15.04.2020 geschlossen. Gerne nehmen wir Ihre Anfrage aber auch weiterhin unter bibliothek(at)patentamt.at entgegen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für die von uns getroffenen Maßnahmen, und wir bitten Sie um Ihre Mithilfe – nur gemeinsam können wir die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen.
Ihr Patentamt-Team
13. März 2020
EUIPO
Dear Key Users
In the wake of COVID-19 and the Spanish government’s declaration of a state of emergency, the EUIPO would like to reassure you we are taking every step necessary to ensure our service to Key Users.
We continue to receive and process trade mark and design applications as well as send communications and publish our bulletins. Furthermore, the Executive Director has published a decision to extend all time limits to 1 May 2020, which in practice will be 4 May 2020.
To protect the health and safety of our stakeholders and staff, all upcoming events have been postponed, including IPforYOU events. We will be in contact with all registrees as soon as updated information becomes available.
In the meantime the EUIPO remains closed and staff are working from home. While our Information Centre is operating as normal to receive your queries, please note that our ‘schedule a call’ and ‘call back from examiners’ services have been temporarily suspended.
As always, please do not hesitate to contact us:
- Tel: +34 965 139 100
- Email: KeyUserManagement@euipo.europa.eu
For updates related to COVID-19, please refer to the EUIPO’s website.
Take care and stay safe.
Your Key User Management team